Allgemeine
Geschäftsbedingungen

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER FIRMA BK GASTRO CONSULTING E.K.

§ 1 Definitionen
Die Firma BK Gastro Consulting e.K., die diese AGB stellt, wird im Folgenden als BARprofis bezeichnet; die andere Partei auch als Kunde und Auftraggeber. Der Vertragsgegenstand ergibt sich aus der gastronomischen Tätigkeit selbst  bzw. dem dazugehörigen Veranstaltungsvertrag oder der Auftragsbestätigung.

§ 2 Geltungsbereich

1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen umfassen die Durchführung und Organisation von Veranstaltungen jeglicher Art im gastronomischen Bereich. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle einmaligen und fortlaufenden Leistungen von BARprofis und dessen Rechtsnachfolgern im Rahmen der Geschäftstätigkeit. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, ohne dass es einer nochmaligen ausdrücklichen Einbeziehung bedarf. Spätestens mit der ersten Inanspruchnahme der vertragsgegenständlichen Leistungen von BARprofis gelten diese Bedingungen als angenommen. Etwaigen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers/ Kunden wird hiermit widersprochen. Sie verpflichten BARprofis auch dann nicht, wenn sie bei Vertragsabschluss nicht noch einmal ausdrücklich zurückgewiesen werden.
2. Diese AGB gelten für die Rechtsnachfolger des Auftraggebers auch dann, wenn keine ausdrückliche Einbeziehung durch Verträge zwischen dem Auftraggeber und seinen Rechtsnachfolgern erfolgt.
3. Nicht berührt von der zugrundeliegenden Auftragsbestätigung und/oder dem zugrundeliegenden Veranstaltungsvertrag und diesen Geschäftsbedingungen sind der etwaige Transport und der Auf- und Abbau von Sachen, die nicht Gegenstand der oben genannten Verträge sind.

§ 3 Angebote, Preise
1 Die Angebote von BARprofis sind stets unverbindlich und freibleibend. Ein Auftrag gilt dann als angenommen, wenn er von BARprofis in Textform bestätigt wird.
2 Maßgeblich für die Dienstleistungsdurchführung sind allein die Auftragsbestätigung bzw. und/oder der Veranstaltungsvertrag von BARprofis.
3 Abbildungen, Beschreibungen etc. in den Prospekten, auf den Flyern und im Internet von BARprofis dienen lediglich der Illustration und sind nur „Näherungsangaben“. Eine Gewähr für die Einhaltung wird nicht übernommen.
4 Die Preise für die Leistungen von BARprofis ergeben sich aus der Auftragsbestätigung und/oder dem Veranstaltungsvertrag.
5 Alle anfallenden Steuern, Abgaben, GEMA-Gebühren u.ä. Trägt der Kunde . Er versichert, dass der Veranstaltungsdurchführung keine sonst wie gearteten bau- oder feuerpolizeilichen Auflagen entgegenstehen. Sämtliche diesbezügliche Genehmigungen hat der Kunde zum Schutze der Veranstaltung auf seine Kosten einzuholen.

§ 4 Leistungsumfang
Beschaffenheit und Umfang der Leistungen über Dauer, Person etc. von BARprofis ergeben sich aus den Leistungsbeschreibungen auf der Auftragsbestätigung und/oder dem Veranstaltungsvertrag, deren Bestandteil diese AGB sind.
Des Weiteren ist Bestandteil die Ersatzstellung von Personal bei Ausfall. Dies bedeutet im Einzelnen, Barkeeper/Mitarbeiter der krank wird, krank ist oder sonst irgendwie verhindert ist durch einen anderen von BARprofis ersetzt wird. Die Bestimmungen in § 9 sind dabei zu beachten.

§ 5 Werkarbeiten von BARprofis
1 Wenn Werkarbeiten, z.B. im Rahmen des Auf- und Abbaus und/oder ggf. Transportes einer Bar oder von einzelnen Geräten erfolgen, gelten die Bestimmungen dieses Absatzes.
2 Sofern derartige Werkarbeiten kostenlos durch BARprofis oder ihren Beauftragten erfolgen, handelt es sich um Kulanzarbeiten, die nicht Gegenstand des Veranstaltungsvertrages/ der Auftragsbestätigung bzw. dieser Geschäftsbedingungen sind und für deren Ausführung BARprofis grundsätzlich keine Haftung übernimmt. Sofern derartige Werkarbeiten gesondert berechnet werden, haftet BARprofis nur für grobe Fahrlässigkeit.
3 Für die fehlerhafte Arbeit von beigestelltem Personal haftet BARprofis nicht, wenn sie nachweist, dass sie weder fehlerhafte Anweisungen gegeben noch ihre Aufsichtspflicht verletzt hat.

§ 6 Leistungsfristen, Termine
1 Zugesagte Aufbau-, Liefer-, Fertig- und Zuverfügungsstellungsfristen und-termine sind unverbindlich. BARprofis wird jedoch alles tun, um diese einzuhalten.
2 BARprofis ist für eine Verzögerung des Veranstaltungsbeginns nicht verantwortlich, wenn diese auf eine Ursache zurückzuführen ist, auf die BARprofis keinen Einfluss hat. Im Falle des Nachweises grober Fahrlässigkeit von BARprofis an dem verspäteten Aufbau oder Beginn der Veranstaltung durch BARprofis, kann der Auftraggeber lediglich den Geldwert des Vertrages gültig machen nicht jedoch den entgangenen Gewinn verlangen.

§ 7 Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug
1 Alle Leistungen, die von BARprofis vertragsgemäß zur Verfügung gestellt werden, sind unabhängig davon zu bezahlen, ob der Auftraggeber sie nutzt. Eine Rückerstattung oder Minderung der Zahlungsverpflichtungen aufgrund fehlender Inanspruchnahme ist ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber zusätzlich Leistungen, so ist ein neuer Vertrag zu schließen oder der bestehende zu erweitern; letzteres bedarf der Textform. Die Zahlung hat auch ungeachtet des Rechts der Mängelrüge zu erfolgen.
2 Ein Teil des Honorars kann mit Auftragsbestätigung fällig werden. Die Anzahlung ersetzt in diesem Fall die Unterschrift des Auftraggebers  und beurkundet den Vertrag seinerseits. Der Restbetrag ist nach der Veranstaltung per Rechnung an BARprofis zu zahlen. In Ausnahmefällen kann die Bezahlung in bar erfolgen. Dieses erfordert die Zustimmung von BARprofis vor der Veranstaltung. Zahlungsfrist 14 Tage ohne Skonto.
3 Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn BARprofis über den Betrag verfügen kann, also bei Barzahlung oder Überweisung mit Gutschrift auf einem Konto von BARprofis. Zahlungsanweisungen oder Schecks und Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung und nur zahlungshalber angenommen unter Berechnung aller Einbeziehungs- und Diskontspesen.
4 BARprofis ist berechtigt, Zahlungen zunächst mit älteren Schulden des Kunden zu verrechnen, egal aus welchem Rechtsgrund diese bestehen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist BARprofis berechtigt, die Zahlungen zunächst mit den Kosten, dann mit den Zinsen und zuletzt mit der Hauptleistung zu verrechnen.
5 Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen, Verzug oder Umstände, welche die Kreditwürdigkeit zu mindern geeignet sind, haben die sofortige Fälligkeit aller Forderungen von BARprofis zur Folge. Sie berechtigen BARprofis, noch ausstehende oder zukünftige Leistungen nur gegen 100 % Vorkasse auszuführen, nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
6 Bei nicht termingerechter Zahlung des Kunden ist BARprofis berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 10% p.a. über dem Basiszinssatz in Ansatz zu bringen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen (vg. 288 III BGB)
Abgesehen von der Erstmahnung ist BARprofis berechtigt, für jede Folgemahnung Euro 5,00 an Kosten zu berechnen.

§ 8 Aufrechnung, Zurückbehaltung
Gegen Ansprüche von BARprofis kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur wegen Ansprüchen aus den einzelnen, konkreten Vertragsverhältnis zu, dessen Bestandteil diese AGB sind.

§ 9 Leistungsverzögerungen/ Störungen
Im Falle höherer Gewalt (Nachweispflicht) kann BARprofis nicht haftbar gemacht werden. Fälle von höherer Gewalt, unabwendbarer behördlicher Maßnahmen, in Fällen von Streik und/oder Ausfall oder erheblicher Verspätung öffentlicher Verkehrsmittel, die die Gestellung der Barkeeper/Mitarbeiter und der Möbel/Technik unmöglich machen, entbinden die Barkeeper/Mitarbeiter von der Arbeitsverpflichtung. Ansprüche, welcher Art auch immer können daraus nicht abgeleitet werden, jeder Vertragspartner trägt die ihm entstandenen Aufwendungen selbst. Jedoch wird sich BARprofis als Vertreter der Barkeeper/Mitarbeiter um einen Ersatztermin bemühen.

§ 10 Haftung BARprofis
Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind sowohl gegenüber BARprofis als auch gegenüber Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen von BARprofis ausgeschlossen. BARprofis, wie auch ihre   Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen haften auch nicht für entgangenen Gewinn und für indirekte Schäden, unabhängig davon, ob diese beim Kunden oder bei Dritten entstehen. Dies gilt allerdings nur, soweit sich nicht aus den folgenden Bestimmungen etwas anderes ergibt:
a) Die Haftung von BARprofis oder ihren Mitarbeitern ist ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
b) Tritt ein Schadensereignis im Machtbereich eines Dritten (Nebengewerke,Zulieferer, etc.) ein, so haftet BARprofis nur in dem Umfang, in dem der Dritte auch gegenüber BARprofis haftet.
c) In allen Fällen, in denen es gesetzlich zulässig ist, ist die Haftung von BARprofis auf 10% des Wertes desjenigen Teiles der Leistung begrenzt, der wegen Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann.

§ 11 Haftung des Auftraggebers
1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle üblichen und notwendigen Versicherungen für die Veranstaltung abzuschließen (insbesondere Veranstalterhaftpflicht) und auf Anforderung von BARprofis eine Sicherungsbestätigung zu erteilen. Der Auftraggeber tritt hiermit seine Ansprüche gegen die Versicherung an BARprofis ab. (Privatveranstaltungen, also Hochzeiten, Geburtstage etc. sind von Punkt 1 ausgenommen)
2 Ist eine Versicherung der Veranstaltung nicht vom Auftraggeber abgeschlossen worden, haftet der Auftraggeber in vollem Umfang.
3 Für Umstände, die den Abbruch der Veranstaltung, z.B. durch randalierende Gäste notwendig machen, haftet der Auftraggeber. Insbesondere wird er nicht von der Pflicht der Zahlung des vereinbarten Honorars frei. Für durch Gäste verursachte Schäden am persönlichen Eigentum von BARprofis  haftet der Auftraggeber.
4 Der Auftraggeber haftet für die Sicherheit der Barkeeper/Mitarbeiter und ihres Eigentums für die Zeit ihrer Anwesenheit am Veranstaltungsort und haftet für Schäden die ohne Verschulden der Barkeeper / Mitarbeiter/ ihrer Hilfskräfte entstehen.
5 Tritt der Auftraggeber vom Veranstaltungsvertrag zurück oder verweigert aus anderem Grund die Annahme der Leistung von BARprofis, hat der Auftraggeber Ersatz für die entstandenen Aufwendungen und auch die geminderten Möglichkeiten einer anderweitigen Veranstaltungsdurchführung nach den folgenden Bestimmungen zu zahlen:
▪ bis 30 tage vor Veranstaltung 30 % des Rechnungsbetrages
▪ bis 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50% des Rechnungsbetrages
▪ bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn 70% des Rechnungsbetrages
▪ bis 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn 90% des Rechnungsbetrages
Dem Kunden bleibt es in den oben genannten Fällen unbenommen, nachzuweisen, dass ein wesentlich niedriger oder auch kein Schaden entstanden ist.

§ 12 Zugang von Erklärungen
Erklärungen des Kunden werden erst wirksam, wenn ihr Zugang von BARprofis in Textform bestätigt worden ist. Dies gilt allerdings nur dann, wenn der Kunde Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtliches Sondervermögen ist.

§ 13 Datenschutz/ Gagengeheimnis
1 Der Kunde ist damit einverstanden, dass seine der BARprofis im Rahmen der Geschäftsbeziehung zugehenden persönlichen Daten per EDV gespeichert und verarbeitet werden. Die Daten werden streng vertraulich behandelt und an Dritte nicht weitergegeben.
2 Der Kunde verpflichtet sich hiermit ausdrücklich keinem Dritten Auskunft über vereinbarte Entgelte zu geben.

§ 14 Schlussbestimmung
1 Für Kaufleute und juristische Personen des öffentlichen Rechts ist Erfüllungsort und Gerichtsstand ausschließlich Hannover. Dies gilt auch für Ansprüche aus Schecks und Wechseln sowie Mahnverfahren gem. § 38 II ZPO.
2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
3 Mit Erscheinen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum 01.01.2018 werden alle vorherigen allgemeinen Bedingungen ungültig. BARprofis ist jederzeit berechtigt, diese AGB einschließlich aller Anlagen wie Preislisten usw. zu ändern. Diese AGB sowie alle Änderungen sind bei BARprofis sowie auf Nachfrage postalisch oder per E-Mail verfügbar.

BK Gastro Consulting e.K.
Mendelssohnstraße 26c
30173 Hannover

Stand: 01.01.2018